Arbeitserlaubnis

Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist ein langwieriges und recht schwieriges Verfahren, das eine Menge Papierkram erfordert. ABC Asian Legal Service Co., Ltd. wird Ihnen helfen, den Zeitaufwand zu minimieren und alle Dokumente vorzubereiten, die Sie benötigen, um beim Arbeitsamt die Arbeitserlaubnis zu beantragen und zu erhalten.

Alle Ausländer, die in Thailand einer Arbeit nachgehen, müssen im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sein. Die Arbeitserlaubnis wird vom Department of Employment, einer Abteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales, ausgestellt.

Eine Arbeit ohne gültige Arbeitserlaubnis, und sei es auch nur für einen Tag, ist eine Straftat. Ausländische Arbeitnehmer, die gegen das Gesetz verstoßen, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten oder einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Baht oder mit beidem bestraft.

Es gibt bestimmte Berufe, die thailändischen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um manuelle Arbeit und die Herstellung von Kunsthandwerk. Ein Ausländer, der eine Arbeit verrichtet, die für Ausländer gesetzlich verboten ist, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe von 2.000 bis 100.000 Baht oder mit beiden Strafen belegt.

Um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, muss ein Ausländer im Besitz eines Geschäftsvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis sein. Der Arbeitgeber sollte die Arbeitserlaubnis im Namen des Arbeitnehmers beantragen. Eine Arbeitserlaubnis wird für ein Jahr ausgestellt und sollte vor Ablauf verlängert werden

Sobald eine Arbeitserlaubnis vorliegt, kann ein Ausländer legal arbeiten. Die Arbeitserlaubnis muss während der Arbeitszeit beim Inhaber oder am Arbeitsplatz des Inhabers aufbewahrt werden, damit sie einem Beamten jederzeit vorgelegt werden kann. Ein Ausländer darf nur mit der in der Arbeitserlaubnis angegebenen Arbeit beschäftigt werden. Möchte er eine andere Arbeit verrichten oder den Arbeitsort oder die Arbeitsstelle wechseln, ist die Genehmigung des Arbeitsamtes dazu notwendig.