Visum

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Ausländer sind hauptsächlich an Touristen- und Geschäftsvisa interessiert. Ausländer, die in Thailand arbeiten oder geschäftlich tätig sein wollen, müssen bei den königlich-thailändischen Botschaften oder den königlich-thailändischen Generalkonsulaten außerhalb des Landes ein Nicht-Einwanderungsvisum der Kategorie "B" (Geschäftsvisum) beantragen.

Diese Art von Visum kann bei Vorlage der entsprechenden Dokumente erteilt werden. Inhaber eines solchen Visums sind berechtigt, sich maximal 90 Tage in Thailand aufzuhalten. Nach einer Einreise ist das Visum " aufgebraucht ". Dieses Visum kann aus bestimmten Gründen und mit den erforderlichen Unterlagen auf bis zu ein Jahr verlängert werden.

Man kann ein Nichteinwanderungsvisum mit 12 Monaten Gültigkeit erhalten. Zunächst erhält der Inhaber eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Zeitraum von 90 Tagen, dann muss er das Land verlassen (Grenzübertritt!). Jedes Mal, wenn der Inhaber während der Gültigkeitsdauer des Visums in das Land einreist, erhält er eine Aufenthaltsgenehmigung für weitere 90 Tage.

Wird ein Non-Immigrant Visa B (Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis) oder Non-Immigrant O (für Personen im Ruhestand oder mit Thailäderen verheiratet) in Thailand ausgestellt (Immigratin), entfällt die 90 Tage Ausreise. Der Inhaber kann das gesamte Jahr in Thailand verbringen und nach Ablauf eine Verlängerung unter gleichen Bedingungen beantragen. Personen, die während ihres Aufenthaltes kurz- oder längerfristig ausreisen wollen benötigen ein sog. Mutiple Re-Entry Visa um unter diesem Visum wieder eireisen zu können