Steuern

ABC Asian Legal Service Co., Ltd. bietet dem Kunden fachkundige Steuerberatung in Bezug auf seine persönliche Steuer und Unternehmensbesteuerung. Wir wissen, dass Ihre langfristigen Ziele und Bedürfnisse genauso wichtig sind wie alle aktuellen Steuerfragen.Wenn wir verstehen, was Sie erreichen wollen und wie Ihr Unternehmen funktioniert, können wir Ihnen eine effiziente Steuerberatung anbieten, um Ihr Vermögen zu schützen.

Die Besteuerung in Thailand wird durch das thailändische Steuergesetzbuch geregelt. Da die Zentralregierung die wichtigste Steuerbehörde ist, werden in Thailand Steuern sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene erhoben. Das Steuergesetzbuch umfasst die Körperschaftssteuer, die Mehrwertsteuer (VAT), die spezifische Gewerbesteuer (SBT) und die persönliche Einkommenssteuer

Einkommenssteuer für Unternehmen

Alle nach thailändischem Recht registrierten oder nach ausländischem Recht gegründeten Unternehmen und Personengesellschaften, die in Thailand geschäftlich tätig sind, unterliegen der Körperschaftssteuer. Vorbehaltlich möglicher Ausnahmen im Rahmen von Steuerabkommen gilt die Körperschaftssteuer auch für ausländische Unternehmen und andere Körperschaften, die entweder in Thailand geschäftlich tätig sind oder Einkünfte beziehen, die von oder innerhalb Thailands gezahlt werden.

Die Körperschaftssteuer wird auf die Nettogewinne erhoben, die mit Einkünften aus oder infolge einer in Thailand ausgeübten Geschäftstätigkeit erzielt werden. Der Nettogewinn wird berechnet, indem von den Bruttoeinkünften die Ausgaben abgezogen werden, die nach dem Steuergesetzbuch und ergänzenden Vorschriften zulässig sind. Ein Unternehmen, das der thailändischen Körperschaftssteuer unterliegt, kann einen Zwölfmonatszeitraum als Steuer- und Geschäftsjahr wählen, obwohl die große Mehrheit der in Thailand tätigen Unternehmen das Kalendersteuerjahr wählt

Mehrwertsteuer (VAT)

Die Mehrwertsteuer wird auf den Wertzuwachs von Waren oder Dienstleistungen erhoben, die im Inland im Rahmen der Geschäfts- oder Berufsausübung verkauft oder erbracht werden, einschließlich Dienstleistungen, die außerhalb Thailands erbracht, aber innerhalb Thailands genutzt werden. Der Wertzuwachs der Waren oder Dienstleistungen entspricht der Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Waren oder der Erbringung der Dienstleistung und dem Verkaufspreis derselben. Die Mehrwertsteuer wird auf den Verkaufspreis der Waren oder Dienstleistungen aufgeschlagen, der den Kunden in Rechnung gestellt wird, und wird durch die von den Verkäufern von Waren oder den Erbringern von Dienstleistungen ausgestellten Mehrwertsteuerrechnungen nachgewiesen. Der Basissatz für die meisten Umsätze mit Mehrwertsteuer beträgt 7 %.

Jeder Austausch von Waren oder Dienstleistungen, der in Thailand durchgeführt oder genutzt wird, kann der Mehrwertsteuer unterliegen. Für die Zwecke der Besteuerung umfasst ein "Austausch" den Austausch von Waren oder Dienstleistungen gegen Geld und Tauschgeschäfte. Die Mehrwertsteuer ist nur dann zu entrichten, wenn die Geschäfte im Inland getätigt werden. Die einzige Ausnahme, bei der die Mehrwertsteuer auf einen außerhalb des Landes getätigten Umsatz erhoben wird, ist die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland, die jedoch innerhalb des Landes genutzt werden.

Unternehmer, die mehr als 1.800.000 Baht pro Jahr verdienen, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen eines Umsatzes von 1.800.000 Baht für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Ein nach dem thailändischen Mehrwertsteuersystem registriertes Unternehmen erhält in der Regel eine Gutschrift für die Mehrwertsteuer, die es beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen bezahlt ("Vorsteuer"), und eine Verbindlichkeit für die Mehrwertsteuer, die es von seinen Kunden erhält, wenn diese die Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens kaufen ("Ausgangssteuer"). Ein für die Mehrwertsteuer registriertes Unternehmen muss monatlich eine Erklärung bei der Steuerbehörde einreichen.

Spezifische Unternehmenssteuer (SBT)

Die SBT wird auf bestimmte Arten von Unternehmen erhoben, deren Wertschöpfung schwer zu definieren ist, wie z.B. Banken, Finanzen, Lebensversicherungen, Pfandhäuser und Immobilien. Diese Unternehmen werden als außerhalb des Mehrwertsteuersystems stehend betrachtet und sind daher nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die spezifische Gewerbesteuer wird auf der Grundlage der monatlichen Bruttoeinnahmen berechnet, in denen die Gemeindesteuer nicht enthalten ist. Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer wird die SBT von dem Unternehmen gezahlt, das die Tätigkeit ausübt, und nicht von seinen Kunden, obwohl die SBT bei einigen Handelsgeschäften vertraglich an den Kunden weitergegeben wird. Anders als die Mehrwertsteuer ist die SBT eine echte Steuer für Unternehmen. Sie erhalten keine Gutschriften für die SBT.

Persönliche Einkommensteuer

Einkommen, das eine natürliche Person in Thailand erzielt, unterliegt der Einkommenssteuer, unabhängig davon, ob dieses Einkommen innerhalb oder außerhalb Thailands gezahlt wurde. Eine natürliche Person, die sich in einem Steuerjahr mehr als 180 Tage in Thailand aufhält, wird für Steuerzwecke als in Thailand ansässig behandelt. Gebietsansässige unterliegen auch der Einkommensteuer auf Einkünfte aus ausländischen Quellen, soweit diese Einkünfte in demselben Steuerjahr nach Thailand gebracht werden, in dem sie als Gebietsansässige gelten. Die thailändische persönliche Einkommensteuer wird auf das Nettoeinkommen erhoben. Die Einkommensteuer wird von den Unternehmen von den Gehältern aller regulär Beschäftigten einbehalten. Die Bestimmungen des Steuerabkommens über persönliche Dienstleistungen bieten häufig Erleichterungen für Personen, die vorübergehend in Thailand arbeiten.