Unternehmensgründung und Umstrukturierungen
Unsere Unternehmensberater unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in Übereinstimmung mit Ihren Zielen und geschäftlichen Erfordernissen und sorgen für die Registrierung des Unternehmens beim Finanzamt und anderen zuständigen Behörden. Wir helfen Ihnen auch bei der Umstrukturierung eines bestehenden Unternehmens, die alle Änderungen in den gesetzlichen Dokumenten beinhalten kann, wie z.B. Ergänzung der Unternehmensziele, Kapitalerhöhung, Austausch von Gesellschaftern und Geschäftsführern, Eigentumsübertragung, Adressänderung usw.
Allgemeine Informationen:
Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die Ausländer bei der Gründung eines Unternehmens in Thailand einhalten müssen. Dazu gehören das Zivil- und
Handelsgesetzbuch, das Steuergesetz, das Buchführungsgesetz und das Gesetz über ausländische Unternehmen. In all diesen Rechtsvorschriften ist festgelegt, wie ein Ausländer hier in Thailand ein Unternehmen gründen und betreiben darf.
Ein Unternehmen kann von Ausländern in verschiedenen Formen gegründet werden: Partnerschaftsunternehmen, Joint Ventures, Niederlassungen ausländischer Unternehmen, Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die beliebteste Unternehmensform in Thailand. Sie weist grundlegende Merkmale auf, die denen europäischer Gesellschaften ähneln. Die Gesellschaft wird mit einem in Aktien aufgeteilten Kapital gegründet, und die Haftung der Aktionäre ist auf den Betrag beschränkt, der gegebenenfalls auf die von ihnen gehaltenen Aktien nicht eingezahlt wurde. Es sind mindestens drei Aktionäre erforderlich. Ausländer können Anteilseigner sein und maximal 49 Prozent der Gesellschaftsanteile halten.
Ein Unternehmen wird von einem Direktor oder einem Vorstand gemäß der Satzung des Unternehmens geleitet. Die Haftung der Direktoren kann unbegrenzt sein, wenn dies in der Gründungsurkunde oder der Satzung des Unternehmens vorgesehen ist.
Verfahren für die Gründung einer Gesellschaft:
1. Reservierung des Firmennamens
Um zu bestätigen, dass der Name des Unternehmens nicht dupliziert wurde oder dem Namen eines anderen Unternehmens ähnlich ist, muss der Name reserviert werden. Der genehmigte Firmenname ist für 30 Tage gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
2. Einreichung eines Gesellschaftsvertrags
Der Gesellschaftsvertrag, der bei der Handelsregisterabteilung einzureichen ist, muss den Namen des Unternehmens, der erfolgreich reserviert wurde, die Provinz, in der das Unternehmen seinen Sitz haben wird, die Ziele des Unternehmens, das einzutragende Kapital und Informationen über die Aktionäre enthalten. Die Angaben zum Kapital müssen die Anzahl der Aktien und deren Wert enthalten. Bei der Gründung muss das genehmigte Kapital bereitgestellt werden, kann aber auch teilweise eingezahlt werden. Obwohl es keine Mindestkapitalanforderungen gibt, sollte die Höhe des Kapitals ausreichend und für die beabsichtigten Geschäftstätigkeiten angemessen sein. Die Höhe des Kapitals hängt auch davon ab, ob das Unternehmen Ausländer beschäftigen wird.
3. Satzungsgemäße Versammlung
Wenn die Aktien gezeichnet sind, wird eine Satzungsversammlung einberufen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Verabschiedung der Satzung, die Wahl des Verwaltungsrats und die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers. Nach der satzungsgemäßen Versammlung übergeben die Projektträger die Geschäfte an den Vorstand. Die Direktoren kontrollieren die Zahlung von mindestens 25 Prozent des Wertes jeder Aktie durch die Zeichner.
4. Eintragung
Die Direktoren können die Eintragung der Gründungsurkunde und die Eintragung der Gesellschaft am selben Tag beantragen. Erfolgt die Eintragung jedoch nicht
innerhalb von drei Monaten nach der satzungsmäßigen Versammlung, gilt die Gesellschaft als nicht gegründet.
5. Steuerliche Registrierung
Alle Unternehmen müssen innerhalb von sechzig Tagen nach ihrer Gründung eine Steuerkarte beantragen. Dies ist auch dann erforderlich, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit nicht sofort aufnimmt. Die meisten Unternehmen müssen auch als Mehrwertsteuerzahler registriert werden.
6. Anmeldung bei der Sozialversicherungskasse
Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer beschäftigt, muss bei der Sozialversicherungsanstalt angemeldet werden.
7. Lizenzen
Für einige Geschäftstätigkeiten und Dienstleistungen sind Lizenzen erforderlich. Die Lizenzanforderungen und -gebühren hängen von der Art der Lizenz ab.