Regelung der Nebenkosten
Im Jahre 2020 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, dass es Wohnungseigentümern verbietet, von ihren Mietern überhöhte Strom- und Wassergebühren zu verlangen, und dadurch faire Mietvereinbarungen zu gewährleisten.
Das Gesetz verlangt von den Vermietern, dass sie Strom- und Wassergebühren in Höhe der von den Dienstleistern festgelegten Standardsätze berechnen. Für Strom sind dies z. Zt. 4.18 Baht pro Einheit und für Leitungswasser 7 Baht pro Einheit.
Die Regelung der Versorgungsgebühren wird durch das im Februar verabschiedete Verbraucherschutzgesetz geregelt.
Vermieter dürfen ferner keine Mietkautionen von mehr als einem Monat im Voraus erheben. Sollten die Mieter mit ihrer Miete im Rückstand sind, dürfen die Vermieter auch nicht zu Strafmaßnahmen greifen, indem sie die Zimmer der Mieter ohne deren Zustimmung abschließen.